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Die Redaktion des Bucerius Law Journals nimmt laufend Beitragsvorschläge für die kommenden Ausgaben entgegen. Wir freuen uns über Einsendungen unter info[at]law-journal.de.

Das Bucerius Law Journal ist offen für Einsendungen von Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern sowie von Praktikerinnen und Praktikern, möchte aber vor allem Studentinnen und Studenten eine Plattform zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge bieten.

Dem Leitbild US-amerikanischer Law Reviews folgend, übernimmt die Redaktion eine aktive Rolle bei der Auswahl eingesandter Beiträge. Ihr Beitrag wird daher von mindestens zwei Redakteuren gelesen, welche dann entscheiden, ob eine Veröffentlichung im Bucerius Law Journal in Betracht kommt.

Hinweise zur Veröffentlichung

Ein Beitrag sollte eine Zeichenzahl von 45.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen) nicht überschreiten und den Vorgaben unseres Zitierleitfadens entsprechen. Die Zweitveröffentlichung eines Beitrags im Bucerius Law Journal kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Bitte weisen Sie bei der Einsendung darauf hin, ob Ihr Beitrag bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurde oder ob Sie den Beitrag auch einer anderen juristischen Zeitschrift zur Veröffentlichung angeboten haben.

Im Rahmen einer kritischen inhaltlichen Prüfung werden Ihnen die Redakteure unter Umständen Änderungsvorschläge unterbreiten. Jegliche Änderungen werden selbstverständlich nur nach Absprache mit dem Autor bzw. der Autorin und nur von diesem bzw. ihr selbst vorgenommen.

Sollten Sie weitere Fragen zu einer Veröffentlichung im Bucerius Law Journal haben, schreiben Sie uns gern eine Nachricht an info[at]law-journal.de. Wir erstellen auch gern gemeinsam mit Ihnen einen Zeitplan, der alle für Sie relevanten Termine enthält.

ZITIERVORSCHLAG

Das BLJ können Sie wie folgt zitieren:

  • bei der ersten Nennung: Autor, Bucerius Law Journal (BLJ) 2019, S.
  • bei jeder weiteren Nennung: Autor, BLJ 2019, S.