Tagungsbericht: Bucerius Law Journal Conference on International Investment Law & Arbitration

Mesut Akbaba, Giancarlo Capurro *

Am 22. und 23. April fand im Goßlerhaus in Hamburg die erste BLJ Conference on International Investment Law & Arbitration statt. Die Konferenz wurde unterstützt von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und stand unter der Schirmherrschaft der beiden international renommierten Schiedsrechtler Neil Kaplan QC CBE SBS (Hong Kong) und R. Doak Bishop (Houston, Texas). Idee und Konzeption entstanden in Zusammenarbeit der Redaktion des Bucerius Law Journals mit Prof. Dr. Jasper Finke, LL.M. (Columbia).

Der Investitionsschutz muss als Rückgrat des internationalen Wirtschaftsrechts täglich eine Unzahl komplexer Verfahren bewältigen. Gleichzeitig findet er sich in jüngster Zeit in der öffentlichen Debatte immer heftigerer Kritik ausgesetzt. Beide dieser Faktoren führen dazu, dass der Investitionsschutz einem ständigen Wandel unterliegt und sich immer neuen Herausforderungen stellen muss. Das Rechtsgebiet steht auf dem dogmatischen Fundament des Völkerrechts, wird aber zugleich stark von der Schiedspraxis geprägt. Daher war Ziel der Konferenz, einen Austausch zwischen Praktikern und Wissenschaftlern zu fördern und aktuelle Probleme des Investitionsrechts aus beiden Perspektiven zu besprechen.

Angelehnt war das Konzept der Konferenz an einen amerikanischen Tagungsstil. Zur Bewerbung auf den Call for Papers wurden Abstracts angefertigt. Auch fand im Rahmen dieses Call for Papers ein Abstract-Wettbewerb statt. Auf Grundlage der Abstracts wurde dann von allen ausgewählten Teilnehmern ein erster Entwurf für einen fertigen Artikel ausgearbeitet. Entsprechend des Konferenzmodells wurden diese Entwürfe dann vor der Tagung unter allen Teilnehmern zirkuliert. Der Schwerpunkt der Konferenz sollte so nicht auf den Präsentationen einzelner Podiumsredner, sondern auf der themenübergreifenden Diskussion liegen. Zusätzlich wurden hierfür die Podiumsredner in übergeordnete thematisch abgestimmte Diskussionsgruppen eingeteilt, die von erfahrenen Schiedsrechtlern moderiert wurden.

Aus jeweils drei Podiumsrednern bestehend, wurden somit insgesamt auf zwei Tage sechs „Panels“ verteilt:

Panel Nr. 1 „Recent Legitimacy Challenges in Investment Arbitration” Diskutiert wurden im Rahmen dieses Panels vor allem die Forderung nach einer permanenten Überprüfungsinstanz für Investitionsstreitigkeiten sowie die Zulässigkeit von Legitimitätserwägungen durch Schiedsgerichte. Moderiert wurde das Panel von Schiedsrichter Neil Kaplan.

Panel Nr. 2 „Right to Regulate“ Eingeleitet und moderiert wurde dieses Panel von R. Doak Bishop, Partner bei King & Spalding. Besprochen wurden hierbei insbesondere neben aktuellen Trends, wie der ausdrücklichen Ausgestaltung des „Right to Regulate“ in neuen Investitionsschutzverträgen, auch die völkerrechtlichen Grundlagen dieses staatlichen Regulierungsrechts.

Panel Nr. 3 „Efficiency of Procedure“ Jan K. Schäfer, Partner bei King & Spalding, führte durch eine Diskussion, die sich hauptsächlich mit dem effektiven Umgang mit Vergleichen sowie der Bifurkation in Schiedsverfahren befasste.

Panel Nr. 4 „Foundations of International Law in Investment Arbitration” In diesem Panel wurden die Schnittstellen von allgemeinem Völkerrecht und Investitionsschutz beleuchtet. Dr. G. Matteo Vaccaro-Incisa, LL.M. (Genf), Assistant Professor an der IÉSEG School of Management (Paris), leitete die Debatte über die Relevanz von Völkergewohnheitsrecht bei der Bestimmung der Investorennationalität sowie über die Auswirkungen von Annexionen auf Territorialitätserfordernisse.

Panel Nr. 5 „Interactions between Investment Treaties and EU Law” Wie die aktuellen Entwicklungen im Investitionsschutz verdeutlichen, spielen im Zeitalter einer voranschreitenden europäischen Integration neben den Interessen einzelner Staaten zunehmend supranationale Akteure eine wichtige Rolle. Durch dieses Spannungsverhältnis führte Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M. (Lausanne), von der Universität des Saarlandes. Im Gespräch wurden das Verhältnis der Energiecharta zum Unionsrecht sowie anschließend auch die Kompatibilität von Intra-EU BITs mit dem Europarecht kontrovers diskutiert.

Panel Nr. 6 „Financial Aspects in Investment Arbitration“ Gegenstand der Podiumsdiskussion des letzten Panels der Konferenz waren hauptsächlich die Ausgestaltung und der Einfluss der Schadensberechnung in Schiedssprüchen sowie die Auswirkungen der Beteiligung eines Prozessfinanzierers auf den Verfahrensablauf. Das Panel wurde von Bucerius-Alumnus und Associate bei Latham & Watkins Dr. Jan E. Spangenberg moderiert.

Die Konferenz hat versucht, den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. Gerade durch die internationale Komposition der Teilnehmer aus mehr als einem Dutzend verschiedener Länder und einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Wissenschaftlern und Praktikern entwickelten sich Diskussionen oft tatsächlich an den Schnittpunkten täglicher Schiedspraxis und akademischer Probleme. Während Argumente aus der Wissenschaft häufig auf harsche Kritik der Praxis stießen und vice versa, hat sich dies schließlich sehr positiv auf die Qualität der Diskussion ausgewirkt. Auch wenn oftmals nicht gemeinsam nach Lösungen gesucht wurde, kam es so doch zu einem regen Austausch: Denn ständig auf den Prüfstand gestellt, wurden Annahmen getestet und Argumente geschärft.


* Die Autoren sind die Organisatoren der Konferenz und Studenten an der Bucerius Law School, Hamburg.

Akbaba, Capurro, Tagungsbericht8

Abgerundet wurden diese hitzigen Diskussionen durch die Eröffnungsreden der beiden Schirmherren und einer Abschlussrede von Dr. Gerard Meijer, Partner bei NautaDutilh (Amsterdam), die zusammen einen zeitlichen Querschnitt des gesamten Schiedsrechts darstellten: Den ersten Tag eröffnete Neil Kaplan mit einer Rede über aktuelle Herausforderungen im Investitionsschiedsrecht im Spannungsfeld zwischen Anspruch auf Zugang zum Recht und Verfahrenskosten. Doak Bishop widmete sich am zweiten Konferenztag dagegen den historischen Grundlagen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Schließlich gab Gerard Meijer einen Ausblick auf die Zukunft der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und die Rolle nationaler Gerichte am Beispiel der erstinstanzlichen Aufhebung des Yukos-Awards.

Nun verarbeiten die Podiumsredner ihre Eindrücke und die Anregungen aus den Diskussionen in der nächsten Version ihrer vorbereiteten Artikel. Die fertigen Ergebnisse werden voraussichtlich in Form eines Konferenzbandes publiziert.

Insgesamt ist das Konzept der Konferenz auf sehr viel positiven Zuspruch gestoßen und wir würden uns daher freuen, dieses in Form einer zweiten BLJ Conference on International Investment Law & Arbitration fortzusetzen.

Weitere Fragen können Sie richten an: investment@law-journal.de