Konzept

Das Bucerius Law Journal wurde 2007 von Studierenden der Bucerius Law School in Hamburg gegründet. Wir möchten RechtswissenschaftlerInnen und PraktikerInnen, aber vor allem auch Studierende zu Wort kommen lassen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zum Lesen und zum Schreiben anzuregen, möchten Ideen eine Plattform geben und Perspektiven eröffnen.

Eine Ausgabe des Bucerius Law Journals enthält im Regelfall ein Editorial, Beiträge von RechtswissenschaftlerInnen und PraktikerInnen sowie Beiträge von Studierenden. Unter einem Editorial verstehen wir einen meinungsstarken Beitrag, der ein aktuelles Thema bespricht und zum Nachdenken anregt. Die von Studierenden veröffentlichen Beiträge beruhen zumeist auf besonders guten Seminar- oder Bachelorarbeiten, die eine aktuelle Fragestellung auf hohem wissenschaftlichem Niveau besprechen und einen Beitrag zur aktuellen Debatte leisten

Den thematischen Schwerpunkt legen wir auf rechtswissenschaftliche Fragen des In- und Auslands. Wir versuchen stets, Themen aus dem Öffentlichen Recht, dem Privatrecht und dem Strafrecht aufzunehmen, um Ausgabe für Ausgabe ein umfangreiches Bild der aktuellen Rechtswissenschaft zu zeichnen.

Das Bucerius Law Journal hat sich seit der Gründung im Jahr 2007 weiterentwickelt. Die Redaktion ist mit den Aufgaben gewachsen und zahlreiche Studierende, wissenschaftliche MitarbeiterInnen und AbsolventInnen der Bucerius Law School haben zur Umsetzung unseres Konzepts beigetragen. Wir bedanken uns bei jeder und jedem, die oder der das Bucerius Law Journal unterstützt hat und unterstützt – ob in organisatorischen Fragen, durch die Veröffentlichung von Beiträgen oder als Mitglied der Redaktion.

Hinweis: Wir sind immer auf der Suche nach neuen, motivierten RedakteurInnen, insbesondere aus jüngeren Jahrgängen der Bucerius Law School. Bei Interesse daran, aktiver Teil der BLJ-Redaktion zu werden, freuen Wir Uns stets über eine E-Mail an info[at]law-journal.de.